Dein Nachschlagewerk für die Formalitäten

Weil alles immer seine Richtlinien und Ordnung haben muss.

Was ist eine SPO?

Regelung aller Angelegenheiten des Studiums, insbesondere aller Prüfungsregeln.

Wie ist die SPO aufgebaut?

Teil A: Allgemeine Regeln. Teil B: Spezielle Vorgaben für die einzelnen Studiengänge der HdM.

Wann ist die SPO wichtig?

Die SPO ist während des ganzen Studiums von Bedeutung.

Ansprechpartner
Prof. Dr. Barbara Dörsam:
doersam@hdm-stuttgart.de
Aktuelle SPO für Studierende, die sich seit dem SoSe 22 eingeschrieben haben:
Aktuelle SPO für Studierende, die sich vor dem SoSe 22 eingeschrieben haben:

SPO und Prüfungen

Die SPO (Studien- und Prüfungs Ordnung) ist das Handbuch für Studierende. Die SPO besteht aus zwei Teilen:
  • Teil A (Allgemeiner Teil): hier sind alle Regeln für ein Studium an der HdM hinterlegt, die identisch für alle Bachelor-Studiengänge an der HdM gelten. Dazu gehören Vorgaben zu den Studien­leistungen, Prüfungsformen, Anmeldung, Durchführung und Regeln zum Bestehen / Nichtbestehen von Prüfungen.
  • Teil B (Besondere Regelungen): hier ist vor allem das Kapitel “Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Medien” relevant. Hier sind alle Regeln beschrieben, die studiengangsspezifisch gelten. Insbesondere sind hier alle Pflichtmodule und Wahlmodule aufgelistet, welche im Laufe des Studiums belegt werden müssen oder können.
Die SPO legt auch verbindliche Fristen fest, welche auf jeden Fall von allen Studierenden eingehalten werden müssen:
  • Abschluss des Grundstudium spätestens im 4. Fachsemester,
  • Praxissemester im 5. oder im 6. Fachsemester,
  • Abschluss des Studiums spätestens im 10. Fachsemester.
Im Rahmen dieser Fristen können alle Prüfungsleistungen ohne weitere Beschränkungen individuell eingeplant werden.

Bedeutung der Modultabellen in der SPO

Alle Pflicht- und Wahlpflichtmodule eines Studiengangs sind in mehreren Tabellen zusammengefasst, getrennt nach dem Grundstudium, Pflichtmodulen im Hauptstudium sowie separaten Tabellen mit den Wahlpflichtmodulen. In allen Tabellen sind Module und Lehrveranstaltungen aufgelistet.

Auszug aus der Studienprüfungsordnung
In der Abbildung sind Lehrveranstaltungen:
  • Grundlagen Betriebswirtschaftslehre (182110a)
  • Grundlagen Recht (182110b)
  • Mathematik (182111a)
  • Statistik (182111b)
  • Übungen zur Mathematik (182111c)
Lehrveranstaltungen haben EDV-Nummern (2. Spalte in der Tabelle) und stehen im Stundenplan eines Semesters. Bei Lehrveranstaltungen mit der Kennzeichnung PV in der letzten Spalte (hier: Übungen zur Mathematik), müssen Studierende eine Prüfungsvorleistung erbringen, bevor sie sich zur Modulprüfung anmelden dürfen. Dies sind z.B. Tests zum bisherigen Unterrichtsstoff, Präsentationen oder regelmäßige Abgabe von Hausaufgaben. Prüfungsvorleistungen müssen – sofern sie bestanden wurden – nur einmal abgelegt werden. Die zugehörige Prüfung kann auch in einem späteren Semester als die zugehörige Prüfungsvorleistung abgelegt werden. Am Ende eines jeden Semesters werden Prüfungen abgelegt. Pro Modul wird eine Prüfung abgelegt und mit einer Note bewertet. In der obigen Abbildung wären es zwei Prüfungen:
  • Grundlagen Betriebswirtschaftslehre und Recht (182110) und
  • Mathematik (182111).
Zu jeder Modulprüfung und Prüfungsvorleistung müssen sich Studierende explizit anmelden. Dies geschieht online über die EDV-Nr in der Anmeldewoche, die meistens in der 7. Vorlesungswoche eines Semesters liegt. Die Spalten SWS und ETCS haben die folgende Bedeutung:
  • SWS (Semesterwochenstunden) geben die Anzahl der Stunden (eine Schulstunde = 45 Minuten) an, zu denen eine Lehrveranstaltung wöchentlich stattfindet. Diese Angabe spiegelt sich somit im Stundenplan wider.
  • ECTS-Punkte (“European Credit Transfer System”-Punkte) dienen der Vergleichbarkeit von allen Studiengängen in Europa. Für einen Bachelorabschluss müssen Studierende an der HdM insgesamt 210 ECTS-Punkte erwerben. Bei einer bestandenen Modulprüfung wird den Studierenden immer die gesamte Anzahl der ECTS-Punkte aus der SPO gut geschrieben. Dies geschieht unabhängig von der Note für die bestandene Prüfung.
In der SPO ist zudem hinterlegt, welche Prüfungsform für ein Modul abgelegt werden muss. Diese steht immer in der letzten Spalte des jeweiligen Moduls. Im Beispiel aus der Abbildung handelt es sich jeweils um eine schriftliche Klausur mit der Dauer von 120 Minuten (KL, 120 Min). Weitere Prüfungsformen sind beispielsweise im Grundstudium:
  • T: Testat,
  • LA: Laborarbeiten,
  • PA: Praktische Arbeit in Verbindung mit einer Ausarbeitung,
  • KMP: Kumulative mehrdimensionale Prüfung (Mehrere Teilleistungen über die gesamte Dauer des Moduls).
Die Semesterzahlen in der ersten Spalte der Tabellen geben an, in welchem Semester Studierenden empfohlen wird, eine Prüfungsleistung abzulegen. Diese sind nicht verbindlich. Studierende können also ihre Prüfungsleistungen in beliebigen Semestern ablegen, solange die oben genannten Fristen eingehalten werden.

Was tun, wenn man eine Prüfung nicht bestanden hat?

Eine nicht bestandene Prüfungsvorleistung (PV) kann beliebig oft wiederholt werden. Bei einer Prüfungsleistung (PL) sieht das allerdings anders aus: Eine im Erstversuch nicht bestandene Prüfungsleistung muss im nächsten theoretischen Semester wiederholt werden (Zweitversuch). Studierende werden zum Zweitversuch im folgenden Semester automatisch angemeldet und können von der Prüfung auch nicht mehr zurücktreten.


Im Regelfall muss der Zweitversuch bestanden werden. Nichtsdestotrotz kann auf einen Zweitversuch in Ausnahmefällen noch ein Drittversuch folgen. Im gesamten Studium dürfen Studierende maximal drei Drittversuche anmelden. Ein Drittversuch muss schriftlich bei der Prüfungsverwaltung angemeldet werden.

Verlust des Studiumsanspruchs

In folgenden Situationen erlischt der Studienanspruch für Studierende:
  • Ein Studierender hat nach Abschluss des 4. Studiensemesters offene Prüfungsleistungen aus dem Grundstudium.
  • Ein Studierender besteht einen Drittversuch nicht.
  • Ein Studierender hatte bereits drei Drittversuche und besteht dann einen weiteren Zweitversuch nicht.
  • Ein Studierender besteht mehr als drei Zweitversuche nicht.

Wie ist ein Semester sinnvoll zu planen?

Es ist auf jeden Fall sinnvoll und im Normalfall machbar, sein Studium in dem von der SPO empfohlenen Rahmen zu absolvieren. Merken Studierende jedoch, dass sie in einzelnen Modulen nicht wie gewünscht mitkommen, haben sie die Möglichkeit, Prüfungen innerhalb der oben genannten Fristen auch zu verschieben. Dabei sollten allerdings die folgenden Tipps beachtet werden:
  • Man sollte so früh wie möglich im Semester entscheiden, welche Prüfungen man in diesem Semester ablegen will. Nur noch die zugehörigen Lehrveranstaltungen sollten besucht werden, für die geschobenen Prüfungen sollte ggf. Nachhilfe in Anspruch genommen werden.
  • Die potentiell schwierigeren Module (oft Mathematik oder Technik) sollten so früh wie möglich eingeplant werden, um genügend Puffer für einen potentiellen Zweit- oder Drittversuch zu haben.