FAQs

Häufige Fragen von Studierenden

Stundenplan

Um herauszufinden wann Vorlesungen stattfinden, steht auf der Website der HdM unter dem Reiter: Studierende – Stundenplan und SB-Funktionen – Persönlicher Stundenplan“ ein Link zur Verfügung. Die Stundenpläne sind über das Stundenplansystem „Starplan“ abrufbar. Hier kann das Semester geplant und alle Vorlesungen mit Uhrzeiten in einem Stundenplan angezeigt werden.

Falls Du mal einen Raum nicht finden solltest, dann frag einfach Horst!

Horst ist ein Online-Tool der HdM, das dir die Möglichkeit gibt Räume auf einer Karte anhand einer Suchfunktion zu finden.

Prüfungen

Der Studienanspruch erlischt automatisch, wenn nach Abschluss des 4. Studiensemesters noch Prüfungsleistungen aus dem Grundstudium offen sind. Dies ist ebenfalls der Fall, wenn ein Drittversuch nicht bestanden wurde oder es bereits drei Drittversuche gab und ein weiterer Zweitversuch nicht bestanden wurde.

Der Test dient lediglich zur Selbsteinschätzung: Du bekommst am Ende ein Ergebnis, das nur für dich relevant ist. Im Notenspiegel wird lediglich vermerkt, dass Du daran teilgenommen hast.

Um sich für eine Prüfung anzumelden, steht an der HdM ein bestimmter Zeitslot zur Verfügung. Dieser liegt meistens nach der ersten Hälfte der Vorlesungszeit und wird rechtzeitig im Hochschulterminkalender (und auch per E-Mail) bekannt gegeben. In dieser Zeit musst Du dich online in den SB-Funktionen für alle Prüfungen anmelden, welche Du im laufenden Semester absolvieren willst. Gegebenenfalls müssen einzelne Prüfungsleistungen oder Zusatzmodule schriftlich über das Formular beim Prüfungsamt eingereicht werden.

Wenn eine Prüfungsvorleistung (PV) nicht bestanden wurde, kann diese beliebig oft wiederholt werden. Bei einer Prüfungsleistung (PL) sieht das allerdings anders aus. Eine nicht bestandene Prüfungsleistung im Erstversuch muss im nächsten Semester wiederholt werden (Zweitversuch). Zum Zweitversuch wird man im darauffolgenden Semester automatisch angemeldet. Sollte auch dieser nicht bestanden werden, ist gegebenenfalls ein Drittversuch möglich. Im gesamten Studium sind jedoch maximal drei Drittversuche möglich. Für einen Drittversuch muss man sich schriftlich bei der Prüfungsverwaltung anmelden.

Man kann nur von schriftlichen Klausuren zurücktreten bzw. bei praktischen Abgaben nur dann, wenn das Thema noch nicht bekannt ist und mit der Arbeit noch nicht begonnen wurde. Der späteste Rücktrittstermin ist meistens ca. 3 Wochen vor der Prüfungsphase. Dafür muss dieses Formular bei der zuständigen Prüfungsverwaltung abgegeben werden.

Schwerpunktwahl / Wahlmodule

Die FAQs des Bereichs Schwerpunktwahl / Wahlmodule gelten für Studierende, die sich vor dem Sommersemester 2022 eingeschrieben haben.

Ja, bis zum Abschluss des sechsten Studiensemesters kann der Studienschwerpunkt gewechselt werden. Allerdings muss der Prüfungsausschuss dem Wechsel zustimmen. Für die Beantragung des Wechsels steht dieses Formular zur Verfügung.

Grundsätzlich können bereits im ersten Semester Wahlmodule belegt werden. Ab dem 4. Semester ist die Belegung von Wahlmodulen jedoch nach der Regelstudienzeit eingeplant und dieses Vorgehen wird auch so empfohlen, um die rechtzeitige Beendigung des Grundstudiums nicht zu gefährden.

Praxissemester

Das Praxissemester kann auch in Teilen erfolgen, auch zwei Praktika à 3 Monate sind möglich, dies muss jedoch vorher mit dem Leiter des Praktikantenamtes abgesprochen werden.

Die Vertragslaufzeit für das Praxissemesters beträgt 26 Wochen. Für die erfolgreiche Anerkennung muss ein Minimum von 100 Arbeitstagen innerhalb der Vertragsdauer nachgewiesen werden. Krankheitstage sind dabei nicht als Arbeitstag zu bewerten.

Leistungen aus anderen Hochschulen

Du musst dafür dieses Formular benutzen: Anrechnung von Prüfungsleistungen. Der Termin dafür ist meistens parallel zur Prüfungswoche.

Du kannst Module aus deinem bisherigen Studium unter drei Bedingungen anrechnen lassen:

  • Die Inhalte deines bisherigen Moduls und des Moduls an der HdM müssen übereinstimmen oder zumindest vergleichbar sein.
  • Die ECTS-Anzahl des Moduls an Deiner bisherigen Hochschule muss mindestens so hoch sein wie die ECTS-Anzahl für das Modul an der HdM.
  • Zudem musst Du das Modul an deiner bisherigen Hochschule bestanden haben.

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